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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Blauwasser Segelreisen

1. Geltung

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Blauwasser Segelreisen Inhaber Bernd Schöps, Jütlandring 48, 22419 Hamburg und den nachfolgend als „Mitsegler“ bezeichneten Personen.

2. Teilnahmebedingungen für Segeltörns

Es ist das oberste Bestreben von Blauwasser Segelreisen eine unvergessliche Segelreise zu ermöglichen. Dabei ist die Homogenität der Reisegruppe ein entscheidender Faktor. Daher beschränkt Blauwasser Segelreisen seine Bereitschaft zur Leistungserbringung auf Menschen, die über die nötige körperliche Fitness für eine solche Segelreise verfügen und offen sowie tolerant gegenüber fremden Menschen und Kulturen sind.

Aus sicherheitstechnischen Gründen und um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, ist den Anweisungen des Skippers unbedingt Folge zu leisten. Durch Unterzeichnung des Kojenchartervertrages und der Risikobelehrung erkennt der Mitsegler an, dass er Crewmitglied ist und an einem Hochseetörn teilnimmt, bei welchem im Sinne einer guten Seemannschaft die aktive Mithilfe des Mitseglers an Bord notwendig ist und daher auch erwartet wird. Weiterhin erkennt der Mitsegler an, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen von Blauwasser Segelreisen ein Segeltörn immer ein gewisses Restrisiko birgt.

3. Buchung und Vertragsabschluss

Nach schriftlichem oder mündlich an Blauwasser Segelreisen übermittelten Buchungswunsch, erhält der Mitsegler einen von Blauwasser Segelreisen unterschriebenen Kojenchartervertrag. Erst dieser Kojenchartervertrag stellt ein rechtlich verbindliches Angebot dar. Der Vertrag gilt als wirksam angenommen, wenn der vom Mitsegler unterschriebene Kojenchartervertrag binnen 10 Tagen bei Blauwasser Segelreisen eingegangen ist. Mit der Unterschrift des Kojenchartervertrags erklärt sich der Mitsegler mit allen Vertragsbedingungen sowie den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

4. Ihr Verhalten während der Reise

Sollte das Verhalten eines Mitseglers,

  • – wiederholt gegen die Anweisung des Skippers verstoßen oder er diese missachten,
  • – eine Gefahr für ihn oder andere bedeuten,
  • – eine Verletzung von Leib oder Leben verursachen,
  • – gegen Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie lokale oder internationale Gesetze verstoßen,
  • – öffentliche Unruhe erregen oder Mitreisende fortlaufend belästigen

oder dazu geeignet sein die vorstehenden Punkte zu verwirklichen so kann Blauwasser Segelreisen den Vertrag unverzüglich und unter Ausschluss jeglicher Erstattungsansprüche stornieren.

Verstößt ein Mitsegler gegen die vorbenannten Verhaltensweisen kann dies unter anderem dazu führen, dass der Schiffsführer einstweilen die Arbeit einstellt und der Mitsegler die Yacht im nächsten erreichbaren Hafen zu verlassen hat. Mit einer diesbezüglichen Entscheidung des Schiffsführers erklärt sich der Mitsegler ausdrücklich einverstanden. Der Mitsegler ist in diesem Falle vom weiteren Verlauf des Törns ausgeschlossen. In diesem Fall erlischt der Vertrag und es bestehen keine weiteren Rechtsansprüche.

5. Zahlungsbedingungen

Mit Zustandekommen des Kojenchartervertrags ist eine Anzahlung von 10 % des Charterpreises auf das Konto von Blauwasser Segelreisen zu leisten. Der Restbetrag ist 4 Wochen (28 Tage) vor Törnbeginn fällig.

6. Umfang der Leistungen

Blauwasser Segelreisen bietet Kojen auf Sportyachten für Hochseetörns mit Skipper an. Blauwasser Segelreisen ist verpflichtet, zu den im Kojenchartervertrag angegebenen Zeiten die Yacht (mit Skipper) in ordnungsgemäßem Zustand bereitzustellen. Für den Fall, dass die gebuchte Yacht nicht in ordnungsgemäßem Zustand (z.B. technischer Defekt) zur Verfügung steht, ist Blauwasser Segelreisen verpflichtet eine andere Yacht als Ersatz zur Verfügung zu stellen.

Ein Segeltörn ist von den Wetterverhältnissen abhängig. Verzögerungen, Routenänderungen oder eventuell auftretende Defekte während eines Törns sind trotz größtmöglicher Sorgfalt manchmal nicht zu vermeiden und berechtigen daher zu keinerlei Ansprüchen gegenüber Blauwasser Segelreisen. Bei einer Törndauer von 1 Woche ist dem Mitsegler eine Wartezeit von 24 Stunden zuzumuten. Bei einer Törndauer von 2 Wochen gelten 48 Stunden, und bei einer Törndauer von mehr als 2 Wochen 72 Stunden Wartezeit als zumutbar. Der erste und der letzte Tag eines Segeltörns sind An- bzw. Abreisetage und gelten im Regelfall nicht als Segeltage. Die An- und Abreise zum Segeltörn ist Sache des Mitseglers und liegt außerhalb der Leistung und des Verantwortungsbereichs von Blauwasser Segelreisen. Jedoch bietet Blauwasser Segelreisen den Mitseglern Unterstützung bei der Suche und Buchung von An- und Abreise als Serviceleistung an. In den durch Blauwasser

Segelreisen erbrachten Leistungen sind Kosten für Verpflegung, Hafenliegegebühren, Endreinigung und Kosten für Treibstoff nicht enthalten. Derartige Kosten werden über eine Bordkasse finanziert, in die alle Mitsegler gleichermaßen einzahlen. Der Skipper wird traditionsgemäß durch die Bordkasse freigehalten und zahlt nicht mit ein.

7. Änderung/Stornierung/Umbuchung

Die Leistungen von Blauwasser Segelreisen sind stets sorgfältig im Voraus geplant. Es kann jedoch vorkommen, dass kleinere Aspekte der Segelreise kurzfristig zu ändern sind, um die gebuchten Leistungen bestmöglich umzusetzen. Die Mitsegler sind umgehend über solche Änderungen zu informieren.

Sollten gravierende Änderungen der gebuchten Leistungen notwendig werden, so sind die Mitsegler schnellstmöglich darüber zu informieren. Als „gravierend“ gelten Änderungen über den Leistungsort oder die Leistungszeit. In diesem Fall eröffnen sich den Mitseglern die folgenden Wahlmöglichkeiten:

  • – Erklärung des Einverständnisses bezüglich der mitgeteilten Änderungen.
  • – Rücktritt vom Vertrag unter Erstattung sämtlicher bereits geleisteter Beträge abzüglich einer Stornierungsgebühr von 10 % des Gesamtbetrages.
  • – Neue Auswahl aus unserem Leistungsangebot unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungs- und Zahlungsmerkmale

Im Falle einer gravierenden Änderung der gebuchten Leistungsmerkmale ist Blauwasser Segelreisen binnen einer Frist von 3 Tagen über die Entscheidung gemäß den vorstehend geschilderten Möglichkeiten zu informieren. Sollten der Mitsegler diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, so wird unwiderruflich davon ausgegangen, dass sich der jeweilige Mitsegler mit den mitgeteilten Änderungen einverstanden erklärt.

Der Mitsegler kann den Vertrag jederzeit stornieren. Der Stornierung hat in Textform zu erfolgen. Bis 6 Monate vor Törnbeginn ist eine Stornierung kostenlos möglich. Danach beträgt der Anspruch auf Rücktrittsgebühren:

bis zum 60. Tag vor Törnbeginn 10 % des gesamten Kojencharterpreises

bis zum 28. Tag vor Törnbeginn 50 % des gesamten Kojencharterpreises

bis zum 21. Tag vor Törnbeginn 75 % des gesamten Kojencharterpreises

bis zum 14. Tag vor Törnbeginn 100 % des gesamten Kojencharterpreises

Der Mitsegler hat die Möglichkeit seinen Kojenchartervertrag an einen Dritten abzutreten, jedoch ist Blauwasser Segelreisen nicht verpflichtet diese Abtretung zu akzeptieren, sollte der Dritte die Teilnahmebedingungen (Punkt 2) nicht erfüllen. Wünscht der Mitsegler, nach Vertragsabschluss Änderungen hinsichtlich des Segelreviers oder des Törntermins vorzunehmen, wird dem Wunsch nach bester Möglichkeit nachgegangen, es besteht darauf aber kein Rechtsanspruch.

8. Rücktritt durch Blauwasser Segelreisen

Blauwasser Segelreisen behält sich das Recht vor, den Kojenchartervertrag vor Beginn eines Segeltörns zu stornieren,

  • wenn der fällige Kojencharterpreis auch nach Mahnung nicht bezahlt wurde,
  • ein hinreichender Verdacht besteht, dass ein Mitsegler aufgrund von in der Person begründeten Umständen (bspw. Geisteskrankheit, fehlende Eignung, Alkohol- oder Drogeneinfluss etc.) oder seines Verhaltens nicht als Mitsegler geeignet scheint und deswegen eine Gefahr für das Boot, dessen Ausrüstung sowie der Crew/Mitreisenden darstellt oder der Mitsegler in erheblichem Maße gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt.

Blauwasser Segelreisen ist bei Vorliegen einer der vorbenannten Umstände berechtigt, die Buchung ohne jegliche Erstattung zu stornieren.

9. Höhere Gewalt/ Behördliche Anordnungen / Pandemien

Ist die Segelreise aufgrund von höherer Gewalt, wieinsbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), behördlichen Maßnahmen, und sonstigenunvorhersehbaren, unabwendbaren und unverschuldeten Ereignisse unmöglich, sind die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten befreit. Die Parteien sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen an den anderen Vertragspartner zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

Kann Blauwasser Segelreisen die Segelreise aufgrund von höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), behördlichen Maßnahmen, und sonstigenunvorhersehbaren, unabwendbaren und unverschuldeten Ereignissen – die Blauwasser Segelreisen nicht zu vertreten hat – nicht durchführen, kann die gebuchte Segelreise nach Möglichkeit auf den nächsten freien und durchführbaren Zeitraum umgebucht werden. Im Falle einer Umbuchung bleiben die vereinbarten Vertragsbestandteile (Preis, Segelyacht, Saisonphase, Reisedauer, Revier) weiterhin maßgeblich. Ist eine Umbuchung nicht möglich, behält sich Blauwasser Segelreisen das Recht vor, den Kojenchartervertrag vor Beginn eines Segeltörns zu stornieren. Bei Rücktritt seitens Blauwasser Segelreisen aus einem der genannten Gründe erhält der Mitsegler geleistete Zahlungen sowie entstandene Stornogebühren für An- und Abreise zurück. Weitergehende Ansprüche gegenüber Blauwasser Segelreisen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

Ist die Durchführung Segelreise für Blauwasser Segelreisen aufgrund von höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), behördlichen Maßnahmen, und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und unverschuldeten Ereignisse lediglich vom Heimathafen aus nicht durchführbar, behält Blauwasser Segelreisen sich vor, den Ausgangsort der Segelreise in zumutbarem Rahmen und in Absprache mit dem Mitsegler an einen anderen Ausgangsort zu verlegen, von welchem der Antritt der Segelreise möglich ist. Die gegenseitigen Ansprüche bleiben in diesem Falle bestehen.

Besteht infolge einer Seuche (einschließlich Epidemien und Pandemien) eine Reisewarnung, jedoch keine Einreisebeschränkung für den Ausgangsort der Segelreise, begründet dies keinen Rücktrittsgrund des Mitseglers. Etwaige Maßnahmen (Schnelltest etc.) sind vom Mitsegler hinzunehmen. Die Kosten hierfür trägt der Mitsegler. Die Parteien sind sich darüber einig, dass behördliche Anordnungen und sonstige Folgen einer Pandemie/Epidemie keinen Wegfall, Störung oder nachträgliche Änderung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB bedeuten. Das Risiko einer zeitweisen Verzögerung der Segelreise aufgrund behördlicher Anordnungen und sonstigen Folgen einer Pandemie/Epidemie ist den Parteien bekannt.

10. Haftung und Versicherung

Blauwasser Segelreisen haftet für alle Schäden, die dem Mitsegler durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen, jedoch höchstens mit dem zweifachen des Törnpreises. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Blauwasser Segelreisen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Blauwasser Segelreisen beruhen.

Blauwasser Segelreisen haftet nicht für veränderte Reiserouten, Abweichungen von der angegebenen voraussichtlichen Meilenzahl und ungeplante Liegezeiten, die durch Reparaturen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere auch durch Witterungsbedingungen und höhere Gewalt, entstehen können. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.

11. Datenverwaltung und Urheberrechte

Mit der Buchungsanfrage erklärt sich der Mitsegler damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung des Datenschutzgesetzes auf den Datenträgern von Blauwasser Segelreisen gespeichert werden. Des Weiteren erklärt sich der Mitsegler einverstanden, dass das Bild-, Film- und Tonmaterial, welches er während des Segeltörns oder nach dem Segeltörn an Blauwasser Segelreisen aushändigt, von Blauwasser Segelreisen zu Werbezwecken eingesetzt werden kann. Die gefertigten Aufnahmen können verändert, kombiniert oder anderweitig bearbeitet werden

Alle Rechte hinsichtlich der gefertigten Bild- und Tonmaterialien liegen ausdrücklich und allein bei Blauwasser Segelreisen. Die Rechte am eigenen Bild treten Sie insofern unwiderruflich an Blauwasser Segelreisen ab.

12. Sonstiges

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Kojenchartervertrages ungültig werden, so gelten doch die übrigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die gültig sind und den bisher ungültigen Bestimmungen am nächsten kommen. Sämtliche Daten entsprechen dem Datum der Drucklegung. Eventuelle Änderungen bleiben Blauwasser Segelreisen vorbehalten.

Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.

Stand der AGB: Februar 2021